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Maskenpflicht und Alkoholverbot in Bereichen der Öffentlichkeit

Aufgrund der anhaltend hohen Corona-Zahlen mit einer Inzidenz von über 300 hat der Landkreis Mühldorf weitergehende Anordnungen getroffen. Es geht darum, an zentralen Begegnungsflächen im gesamten Landkreis die Kontakte sicherer zu machen und damit die Ansteckungsgefahr zu verringern. Daher wurde an diesen Orten angeordnet, zwischen 7.00 Uhr und 21.00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung oder eine medizinischen Maske zu tragen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Zudem gilt ein Alkoholkonsumverbot. In Haag i. OB betrifft diese Anordnung den Bereich des östlichen Gehwegs an der Wasserburger Straße und den Einmündungsbereich in die Lerchenberger Straße, sh. beiliegende Skizze. „Glücklicherweise konnten wir uns bei der Abstimmung mit dem Landratsamt auf einen relativ kleinen Bereich beschränken“, so Bürgermeisterin Sissi Schätz. „Jeder soll sich in Ruhe sein Eis holen und es auch genießen, ohne mit anderen Besuchern der Eisdiele ins Gedränge zu kommen. Deshalb bitten wir alle, konsequent um die Eisdiele herum die Maske zu tragen und zum Eisschlecken zu den weniger frequentierten Bereichen im Ort zu spazieren.“

Dies gilt ab sofort bis vorerst zum 02. Mai.