Wasserwerk

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Wasserwerk Haag i. OB
Marktplatz 7
83527 Haag i. OB
Tel:  +49 8072 9199-830
Fax: +49 8072 9199-829
Mobil: +49 176 10032042
E-Mail: wasserwerk@markt-haag.de

Ansprechpartner

Ansprechpartner:      
     
technische
Angelegenheiten: 
Werner Eß - Wassermeister
Felix Fuchs - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
Gemeindebauhof
Münchener Straße
    Tel. +49 8072 9199-830
Fax +49 8072 9199-829
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Mobil: +49 176 19199577
Verwaltungs-
angelegenheiten:
   
Bauamt Herr Grundner Rathaus, Marktplatz 7,
  Herr Obermeier Tel. +49 8072 9199-33,
+49  8072 9199-44
     
Steuerstelle Herr Deuschl Rathaus, Marktplatz 7,
    Tel. +49 8072 9199-21
     


                                                  

Die Geschäftszeiten des Wasserwerks sind von

 

Montag bis Mittwoch von 7.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr

 

Bei Notfällen sind wir rund um die Uhr für Sie unter der
Handy-Nr. +49 176 10032042 erreichbar.

Untersuchungen

Information der Verbraucher in der Wasserversorgung Haag i. OB

Das Trinkwasser der Gemeinde Haag i. OB wurde 2008 nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TVO) und nach der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) vom Labor Hydroisotop aus Schweitenkirchen untersucht. Die gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und der Eigenüberwachungsverordnung werden vom Wasser aus dem Ortsnetz Haag erfüllt und es kann ohne weitere Aufbereitung für Trink und Kochzwecke verwendet werden.

Das Mischwasser besteht aus den Wässern der Brunnen II, III, IV und der Zuspeisung aus dem Verbund mit der Schlichtgruppe mit den Brunnen in Mailham. Die Entnahme der Probe erfolgte am 23.04.2009 aus dem Hochbehälter Hamberg, die Netzprobe wurde beim gemeindlichen Kindergarten entnommen. Mit einem Gesamthärtegrad von 14,4 Grad deutscher Härte, ist das Wasser der Netzprobe dem neuen Härtebereich 3 zuzuordnen - es handelt sich um hartes Wasser.

Die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse  können Sie auf der Seite "Untersuchungen" einsehen.

Auch die korrosionschemische Beurteilung des Haager Trinkwassers ist erfreulich. Somit erfüllt das Wasser die Voraussetzungen zur Schutzschichtbildung auf unlegierten und niedriglegierten Eisenwerkstoffen ebenso wie auf Kupfer und kupferhaltigen Werkstoffen.

Das Wasserwerk Haag weist seine Kunden darauf hin, dass sparsamer Umgang mit Trinkwasser unser Grundwasservorkommen schont und die Kosten für den Verbraucher senkt. Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Wassermeister Werner Eß, Tel.: 0176 / 10032042.

Untersuchungen

Die nachfolgend dargestellten Untersuchungsergebnisse geben Werte zu einem bestimmten Untersuchungszeitpunkt wider. An dieser Stelle kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass diese Werte jederzeit zutreffend sind. 

 

Untersuchung des Trinkwassers des Marktes Haag i. OB nach TrinkwV.

 

Probenahme Hydroisotop
Probenart Wasserprobe
Nr. Prüfbericht 235607-235608
   
Kurzbeurteilung:

Für den Markt Haag wurden an Trinkwasserproben die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.01 vorgegebenen Parameter analysiert. Der Parameterumfang wurde entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsamtes Mühldorf angepasst.

Am Wasser des Hochbehälters wurden die Parameter der Anlage 1 und 3 und am Wasser einer Netzprobe die Parameter der Anlage 2 Teil I und II untersucht.

Die Gesamthärte des Wassers liegt in einem Bereich von 14,3  bis 15,6° dH je nach den Wasseranteilen aus Brunnen III und Brunnen IV. Nach dem Waschmittelgesetz ist es der Härtestufe 3 zuzuordnen.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass das vom Markt Haag i. OB bereitgestellte Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt.

Übers Wasser

Wasser:

Verteilernetz:         ca. 83 km
                               Haupt- und Verteilerleitungen aus Guss, PVC und PE

Gewinnungsanlage:   

 

Ort

Tiefe

Fördervolumen / Jahr 2015

Brunnen I. Au bei Kirchdorf 15,00 m 0 m³
Brunnen II. bei Rainbach 169,00 m 54.221 m³
Brunnen III. hinter der BayWa 88,10 m 56.991 m³
Brunnen IV Oberholz 119 ,0 m 267.180 m³
Zukauf von der Schlicht-Gruppe  m3
Gesamtvolumen

378.392 m3

 

Fördermengen der eigenen Wassergewinnungsanlage:

 

  2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 langj. Ø
Januar 31.284 32.410 26.688 33.381 29.861 31.805 27.143 31.820 28.783 28.364 30.154
Februar 26.733 28.141 20.313 30.907 25.749 27.941 26.136 25.018 25.994 26.489 26.342
März 28.910 31.312 27.322 32.380 29.501 31.957 28.975 28.485 29.398 29.870 29.811
April 27.172 31.885 27.733 30.527 28.956 32.866 27.564 27.941 29.279 28.248 29.217
Mai 29.031 26.789 29.507 30.180 27.739 35.998 29.520 27.839 29.700 28.748 29.505
Juni 28.577 25.887 32.218 27.770 28.701 31.853 28.505 29.017 31.933 29.379 29.384
Juli 33.356 30.160 36.063 29.506 34.346 28.767 29.207 36.264 32.559 36.088 32.632
August 29.472 26.665 32.468 28.360 27.631 29.433 28.720 30.503 30.207 34.429 29.789
September 31.893 27.188 29.200 29.663 29.590 30.525 29.786 29.946 32.885 33.445 30.412
Oktober 31.398 30.689 31.578 29.913 30.081 29.539 32.513 28.860 31.238 32.356 30.817
November 31.638 29.945 29.029 27.883 29.381 31.025 31.742 27.784 28.448 32.804 29.968
Dezember 33.145 26.300 34.104 29.908 30.748 36.156 33.376 27.921 29.608 38.188 31.945
                       
Jahres-fördermenge 362.609 347.371 356.223 360.378 352.284 377.865 353.187 351.398 360.032 378.408 359.976

 

 

Hochbehälter: Fassungsvermögen 1.500 m³

Hausanschlüsse: ca. 2.000 Stück

Versorgte Bevölkerung: ca. 6500

Allgemeines

Korrosionschemische Beurteilung

 

Der pH - Wert des Wasser im Hochbehälters Haag liegt in dem von der Trinkwasserverordnung (Anlage 4 § 3) vorgegebenen Wertebereich. Die für metallische und zementhaltige Werkstoffe sowie für Faserzement angegebenen Voraussetzungen, dass der pH-Wert des abgegebenen Wassers nicht unter dem pH-Wert der Calciumcarbonatsättigung liegt, ist erfüllt.

Da die in DIN 50930  Teil 2 und 5 genannten Parameter wie pH-Wert, Säurekapazität bis pH-Wert 4,3, Sauerstoffkonzentration, Calcium-, Chlorid- und Sulfatgehalt den dort genannten Anforderungen entsprechen, erfüllt das Wasser die Voraussetzungen zur Schutzschichtbildung auf unlegierten und niedriglegierten Eisenwerkstoffen ebenso wie auf Kupfer und kupferhaltigen Werkstoffen. Aus korrosionschemischer Sicht sind nach DIN 50930 für die genannten Werkstoffe die Anforderungen, die an das Trinkwasser gestellt werden, erfüllt.

Die Anforderungen zum Einsatz von nichtrostenden Stählen (DIN 50930 Teil 4) sind eingehalten.

Bei feuerverzinkten Eisenwerkstoffen ist nach DIN 50930 Teil 3 aus wasserchemischer  Hinsicht die Voraussetzung für die Schutzschichtbildung erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit für Schäden durch Muldenkorrosion der Verzinkungsschicht ist gering, weil der Muldenquotient < 1 ist. Da der Zinkgerieselquotient < 2 ist, wird allerdings die selektive Korrosion begünstigt.

 

Härtebereiche für Trinkwasser

 

Neue Härtebereiche für Trinkwasser nach Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche  des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

            - Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)

            - Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

            - Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

 

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat je Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.