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Lockerungen ab Mittwoch, den 09. Februar 2022

Verlängerung der 15. BayIfSMV
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wird bis einschließlich 23. Februar 2022 verlängert.

Körpernahe Dienstleistungen, z. B. Friseure
Körpernahe Dienstleistungen (bisher 2G-Regel) sind künftig unter den Bedingungen der 3G-Regelung zugänglich.
Zusätzlich: Die hier bisher vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung entfällt.

Aufhebung der Sperrstunde
Die Sperrstunde in der Gastronomie wird aufgehoben.

Veranstaltungen, überregionale Großveranstaltungen

  • Künftig gilt bei Veranstaltungen (insbesondere Sport) eine allgemeine Kapazitätsgrenze von 50 Prozent.
  • Im Kulturbereich (inklusive Kinos) gilt eine Kapazitätsgrenze von 75 Prozent.  

Für alle Veranstaltungen gilt:

  • Stehplätze sind bei allen Veranstaltungen zugelassen. 

    • Wo immer möglich, wird die Einhaltung des Mindestabstands empfohlen.
    • Für alle Veranstaltungen gilt außerdem eine absolute Personenobergrenze von 15.000.

Achtung: Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Regelungen zur Zugangsbeschränkung (2G plus-Regel), FFP2-Maskenpflicht.
 

Messen
Die tägliche Besucherobergrenze bei Messen wird von 12.500 auf 25.000 Personen erhöht.

Bäder, Thermen, Saunen
Bäder, Thermen und Saunen sind künftig unter den Bedingungen der 2G-Regel zugänglich.

Kinderbetreuung: Tests statt Quarantäne nach Infektionsfall
Vergleichbar zur Schule soll auch in der Kindertagesbetreuung nach Bekanntwerden eines Infektionsfalls in einer Gruppe ab dem nächsten Tag an fünf Betreuungstagen täglich ein Testnachweis erbracht werden. Hierfür erhalten die Eltern zusätzliche Berechtigungsscheine.

Hotspot-Lockdown bleibt ausgesetzt
Die Regelungen zum regionalen Hotspot-Lockdown werden bis einschließlich 23. Februar 2022 weiterhin ausgesetzt.