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Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mühldorf a. Inn wird für die Wahl der Jugendschöffen für das Jugendschöffengericht Mühldorf a. Inn und die Jugendkammer bei dem Landgericht Traunstein für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 eine Vorschlagsliste erstellen.

Frauen und Männer, die an dem Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert sind, können sich bis zum 22.02.2023 beim Landratsamt – Amt für Jugend und Familie – Mühldorf a. Inn, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf a. Inn bewerben. Der Bewerbungsbogen kann beim Landratsamt Mühldorf a. Inn Tel. 08631/699-770 angefordert oder im Internet unter www.lra-mue.de ausgedruckt werden.

Zum Amt des Jugendschöffen werden Personen berufen, die erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Mühldorf a. Inn wohnen und zu Beginn der Amtsperiode am 01. Januar 2024 mindestens 25, aber noch nicht 70 Jahre alt sein.