News

Weitere Lockerungen für Sport, Kultur und Messen

Öffnungen im Bereich Sport und Kultur

  • Fitnessstudios dürfen ab 21. Mai 2021 in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen (Abstandspflicht, FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst). Anmerkung: Auch hier entfällt die Testpflicht in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.
     
  • Ab dem 21. Mai 2021 sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 erlaubt. Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien- und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht.  Anmerkung: Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50. Das Nähere wird ein entsprechendes Rahmenhygienekonzept des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst regeln.
     
  • Die Möglichkeit, dass ab dem 21. Mai 2021 Proben für Laien- und Amateurensembles in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 grundsätzlich wieder möglich sind, hat der Ministerrat bereits am 10. Mai 2021 eröffnet. Um Planungssicherheit für alle zu ermöglichen, soll ein notwendiges Rahmenhygienekonzept schnellstmöglich veröffentlicht werden.
     
  • Ab dem 21. Mai 2021 können Freibäder in Landkreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygienekonzepts (Abstandswahrung, Beschränkung der Personen pro m² etc.), ein Termin und ein negativer Test. Anmerkung: Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.
     
  • In Landkreisen mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen. Anmerkung: Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Langfristperspektive für Messen

Da Organisation und Durchführung von Messen einer langen Vorlaufzeit bedürfen, führen kurzfristig von der Politik angesetzte Erleichterungen in diesem Bereich nur zu einem langsamen und allmählichen Hochfahren des Messebetriebs. Der Ministerrat stellt deshalb vor diesem Hintergrund bereits zum jetzigen Zeitpunkt fest, dass bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens eine allgemeine Wiederaufnahme des Messebetriebs spätestens zum 01. September 2021 möglich sein dürfte. Die tatsächliche Durchführung von Messen hängt dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab.
Um die notwendigen Hygienekonzepte bereits im Vorfeld einer möglichen Öffnung erproben zu können, beschließt der Ministerrat, die Durchführung der Messe TrendSet vom 10. bis 12. Juli 2021 als Pilotmesse. In diesem Kontext soll es insbesondere auch um die Festlegung einer Höchstbesucherzahl gehen. Dabei sind sowohl das aktuelle Infektionsgeschehen als auch das Bedürfnis nach Durchführung einer Messe in angemessener Größe zum Testen der Konzepte und der dazugehörigen Logistik zu berücksichtigen. Nach Durchführung der Pilotmesse wird über das weitere Vorgehen im Bereich des Messewesens beratschlagt.

Alle weiteren Beschlüsse finden Sie hier: Ministerrat