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Kommunalwahlen in Bayern am 08. März 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern Kommunalwahlen statt. An diesem Tag wird in 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden gewählt. Bei den Kommunalwahlen geht es um Mitbestimmung vor der eigenen Haustür. Mit Ihrer Stimme können Sie direkten Einfluss auf die Entwicklung Ihrer Gemeinde und Ihres Landkreises nehmen: Erschließung mit Straßen und Wegen, Schulen, Krankenhäuser und medizinische Versorgung, Infrastruktur für Gewerbe, örtliche Einrichtungen in den Bereichen Kultur, Kinder- und Jugendarbeit oder Breitensport und vieles mehr… Mit Ihrer Stimme können Sie die Zukunft Ihrer Kommune für die nächsten 6 Jahre mitgestalten!

Wer wird gewählt:

  • Erste Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
  • Landrätinnen und Landräte
  • Mitglieder der Gemeinde- und Stadträte
  • Mitglieder der Kreistage

Wer darf wählen?

Wählen dürfen alle Deutschen und Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens zwei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (in der Regel ihren Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Kommune haben.

Wo wird gewählt?

Gewählt wird am Wahltag zwischen 8 und 18 Uhr in dem Abstimmungsraum, der Ihnen vom Markt Haag i. OB in der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt worden ist. Die Wahlbenachrichtigung geht allen Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu. Sie haben zudem auch die Möglichkeit, ab dem 16. Februar per Briefwahl zu wählen. Die Briefwahlunterlagen können bereits vorab beim Wahlamt beantragt werden.

Warum wählen gehen?

Demokratie lebt von Beteiligung. Jede abgegebene Stimme trägt dazu bei, wie unsere Gemeinde in den kommenden Jahren gestaltet wird. Wer wählt, übernimmt Verantwortung für das unmittelbare Lebensumfeld – von der Ortsentwicklung über Bildungs- und Kultureinrichtungen bis hin zu Verkehr, Umwelt und sozialen Angeboten. Auch wenn es manchmal anders scheint: Jede Stimme zählt.

Welche Aufgaben hat der Bürgermeister?

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist das hauptamtliche Verwaltungsoberhaupt der Gemeinde. Er oder sie leitet die Gemeindeverwaltung, setzt die Beschlüsse des Gemeinderats um und vertritt die Gemeinde nach außen. Zudem bereitet der Bürgermeister Sitzungen des Gemeinderats vor und ist für die laufenden Verwaltungsangelegenheiten zuständig. In vielen Fällen übernimmt er oder sie auch repräsentative Aufgaben und ist Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger.

Welche Aufgaben hat der Gemeinderat?

Der Gemeinderat ist das zentrale Beschlussorgan der Gemeinde. Seine Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Der Gemeinderat entscheidet über grundlegende Angelegenheiten der Gemeinde, etwa den Haushalt, Bauvorhaben, Satzungen oder langfristige Entwicklungsziele. Er legt die politischen Leitlinien fest, nach denen die Verwaltung arbeitet, und kontrolliert deren Umsetzung.

Mitbestimmen vor Ort:

Die Kommunalwahl gibt allen Wahlberechtigten die Möglichkeit, aktiv Einfluss auf die Zukunft der eigenen Gemeinde zu nehmen. Nutzen Sie dieses Recht und gehen Sie wählen.

Zur Kommunalwahl 2026 gibt das Wahlamt des Marktes Haag i. OB folgende Informationen bekannt:
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und/oder einen Wahlschein beantragt.

Wahlbenachrichtigung: 

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte über Ihr Wahlrecht, die Modalitäten der Wahlteilnahme und das zutreffende Wahllokal informiert. Auf Antrag können Wahlberechtigte einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes ihres Wahlkreises gibt.
Derzeit verschicken die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungen. Der Markt Haag i. OB hat die Firma Komuna beauftragt, die Wahlbenachrichtigungsbriefe zu erstellen und zu versenden. Diese werden den Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, spätestens bis zum 15. Februar zugestellt.
Wer bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich ab dem 16. Februar an das Wahlamt des Marktes Haag i. OB wenden.

Einsicht in das Wählerverzeichnis:

Das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl 2026 für die Gemeinde Haag i. OB wird von Montag, den 16. Februar bis Freitag, den 20. Februar während der allgemeinen Öffnungszeiten von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Montag und Dienstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Donnerstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Einwohnermeldeamt, Zimmer 2 EG für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen und bei Unstimmigkeiten ggfs. Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

Beantragung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen (Achtung: weniger Zeit für die Briefwahl!):

Wahlunterlagen können nur persönlich beantragt werden. Wer Wahlunterlagen für jemand anderen beantragt, benötigt hierzu eine Vollmacht. Um Wahlunterlagen zu erhalten, benötigt das Wahlbüro den Namen, die Adresse und das Geburtsdatum des Wählers. Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • formlos schriftlich mit den benötigten Daten, auch schon vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung
  • online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
  • durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung (Rückseite)
  • persönlich im Einwohnermeldeamt im Rathaus, Zimmer 2 EG nach Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments oder der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Der Wahlschein kann bis spätestens Freitag, den 06. März, 15:00 Uhr beantragt werden. Am Wahltag kann nur in besonderen Ausnahmefällen, z.B. bei nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung (Voraussetzung: ärztliches Attest) bis 15 Uhr ein Wahlschein beantragt werden.
Nichtsdestotrotz sollte die Briefwahl aber unbedingt so frühzeitig wie möglich beantragt werden, da für den Versand und Rückversand der Unterlagen nur ein Zeitraum von 20 Tagen zur Verfügung steht.

Tipp: Wer den Wahlschein persönlich bei der Gemeinde beantragt, kann die Unterlagen zur Vermeidung von Postlaufzeiten gleich mitnehmen. Möglich ist hierbei auch die Ausübung der Briefwahl an Ort und Stelle.

Versand der Briefwahlunterlagen durch die Gemeinde:

Die Gemeinde schickt den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ab dem 16. Februar per Post an die Wohnadresse des Antragsstellers. Eine frühere Bearbeitung der Briefwahlunterlagen ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nicht möglich. Für die Briefwahl steht weniger Zeit zur Verfügung als gewohnt, da einer neuen gesetzlichen Regelung in § 24 Abs. 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) zufolge Wahlscheine erst ab dem 20. Tag vor der Wahl erteilt werden dürfen. Somit dürfen Briefwahlunterlagen auch erst dann ausgegeben werden.

Briefwahl an Ort und Stelle:

Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlamt ab, so können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Der Wahlbrief muss dann nicht mehr per Post oder anderweitig an die Gemeinde zurückgesandt werden.

Rücksendung des Wahlbriefes:

Der Wahlbrief (rotes Kuvert) muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt im Wahlamt abgegeben werden. Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, den 08. März um 18 Uhr im Rathaus des Marktes Haag i. OB eingegangen sein. Später eingegangene Wahlbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
In den Wahllokalen dürfen keine Briefwahlunterlagen angenommen werden.

Ersatzwahlschein:

Wer glaubhaft versichert, dass seine Wahlunterlagen verloren gegangen sind, kann am Samstag vor der Wahl (07. März) von 08:00 bis 12:00 Uhr einen Ersatzwahlschein beantragen.

Stimmabgabe:

Bei der Bürgermeister- und Landratswahl darf je eine Stimme vergeben werden.
Bei der Wahl der Gemeinderäte können in Haag i. OB max. 20 Stimmen vergeben werden, bei der Wahl Kreistagsmitglieder des Landkreises Mühldorf a. Inn max. 60 Stimmen. Einzelne Bewerber dürfen bis zu 3 Stimmen erhalten („Kumulieren“). Es können auch Stimmen an Bewerber auf verschiedenen Listen vergeben werden („Panaschieren“). Es zählen Ziffern (Anzahl der Stimmen) und Kreuze (1 Stimme). Es kann auch (zusätzlich) eine Partei-Liste angekreuzt werden. Die Stimmen werden dann als Einzelstimmen von oben nach unten auf die nicht gekennzeichneten Bewerber verteilt. Mehrfach aufgeführte Bewerber werden mehrfach berücksichtigt. Streichungen sind möglich.
Mehr Infos zur korrekten Stimmabgabe sind im Wahl-Hilfe-Heft (s.u.) auf Seiten 12 – 25 zu finden. Das Heft liegt auch im Rathaus auf.

Probe-Stimmzettel:

Da das Kommunalwahlrecht viele Wahlmöglichkeiten für die Stimmabgabe offen lässt, bieten wir interaktive Probe-Stimmzettel für die Wahl der Gemeinderäte und der Kreistagsmitglieder an, mit denen die Stimmenverteilung simuliert werden kann. Das Ausfüllen dieser Probe-Stimmzettel ist anonym, es werden keinerlei Daten gespeichert.
Die Probe-Stimmzettel sind ab dem 16.02.26 auf dieser Seite zu finden.

Live-Übertragung der Wahlergebnisse:

Der aktuelle Stand der Auszählung kann am Wahltag auf dieser Seite live verfolgt werden. Zusätzlich besteht ab 18:00 Uhr die Möglichkeit, die Ergebnispräsentation in der alten Turnhalle des Zehentstadels mitzuverfolgen.

Online-Beantragung eines Wahlscheins bzw. von Briefwahlunterlagen

Bekanntmachungen


Kommunalwahl 2026 - Info-Flyer

Die Kommunal-Wahlen in Bayern 2026 - Einfach verstehen!

Wahl-Hilfe-Heft in leichter Sprache