Informationen zur Kommunalwahl

Ergebnis der Bürgermeister-Stichwahl vom 16.03.2008:

Bei der am 16.03.2008 stattgefundenen Bürgermeisterstichwahl wurde Herr Hermann Dumbs mit einem Stimmenanteil von 54,6% zum Ersten Bürgermeister des Marktes Haag i. OB für die Wahlzeit 2008 bis 2014 gewählt. Das Ergebnis wurde durch den Gemeindewahlausschuss am 18.03.2008 förmlich festgestellt.

Wie in den einzelnen Stimmbezirken gewählt wurde erfahren Sie, wenn Sie den nachfolgenden Button betätigen.

Bürgermeisterstichwahl

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Hier finden Sie die endgültigen Ergebnisse der Kommunalwahl vom 02.03.2008.

Bürgermeisterwahl und Gemeinderatswahl .


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Informationen zu den Landrats- und Kreistagswahlen erhalten Sie auf den Seiten des Landratsamtes Mühldorf a. Inn.

 

 

Wer darf wählen

Wahlberechtigt sind alle Personen, die deutsche Staatsbürger i.S.d. Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

  • wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • sich seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde/Stadt/im Landkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und
  • nicht vom Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen sind.

 

Wahlbenachrichtigung

Im Anschluss an die Erstellung der Wählerverzeichnisse werden die Wahlbenachrichtigungskarten gedruckt und bis spätestens 10. Februar 2008 an die Wahlberechtigten versandt. Wahlberechtigte die bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bittet das Wahlamt, sich bis 15. Februar 2008 zu melden.

 

Briefwahlunterlagen

Wer aus einem wichtigen Grund (zum Beispiel Urlaub oder Krankheit) verhindert ist, sein Wahllokal am Wahltag aufzusuchen, kann einen Wahlschein beantragen um von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen.

Sie können diese Briefwahlunterlagen formlos postalisch, per Fax oder per eMail beim Wahlamt der Marktgemeinde Haag i. OB (s. unten) beantragen.
Bitte geben Sie hierfür jedoch immer ihre Stimmbezirksnummer und die Wählerverzeichnisnummer (beide Nummern finden Sie auf der Wahlbenachrichtigungskarte) an.

Eine weitere Möglichkeit zur schriftlichen Beantragung von Briefwahlunterlagen ist, die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu verwenden.
 

Wie wird gewählt

 

Der erste Bürgermeister wird auf einem gelben Stimmzettel direkt gewählt.
Jeder Wähler hat dabei eine Stimme.

 

Der Gemeinderat wird auf einem rosafarbenen Stimmzettel gewählt.
Für die Besetzung des Gemeinderats hat jede Wählerin und jeder Wähler 20 Stimmen zu vergeben - so viele, wie es Gemeinderatsmitglieder gibt.

Diese Stimmen können (fast) beliebig verteilt werden:

Am einfachsten ist es, die Liste einer Partei oder Wählergruppe anzukreuzen - dann bekommen alle Kandidaten dieser Liste Stimmen entsprechend ihrer Aufführung.

Einem Kandidaten kann man aber auch bis zu 3 Stimmen geben (Kumulieren) und ihn so gezielt nach vorne häufeln. In das Viereck vor dem betreffenden Namen schreibt man einfach eine "2" oder "3", wenn man dem Kandidaten die mehrfache Stimmzahl geben will.

Man kann auch Kandidaten verschiedener Parteien unterstützen (Panaschieren).

In jedem Fall muss man aber darauf achten, dass die Gesamtstimmzahl von 20 Stimmen nicht überschritten wird - sonst wird der Stimmzettel ungültig!

Wer nicht alle 20 Stimmen auf einzelne Kandidaten verteilen will, kann nach der Auswahl der eigenen Favoriten zusätzlich eine Liste ankreuzen. Die restlichen, nicht an einzelne Kandidaten vergebenen Stimmen werden dann den noch nicht markierten Bewerbern  der entsprechenden Liste in der Reihenfolge ihrer Aufführung zugerechnet. Selbst dann hat man aber noch die Möglichkeit, einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten, die man nicht im Gemeinderat sehen möchte, einfach von der Liste zu streichen.

 

Der Landrat wird auf einem blauen Zettel gewählt
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Wahl des ersten Bürgermeisters.

 

Der Kreistag wird auf einem weißen Stimmzettel gewählt.
Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Wahl des Gemeinderats.
Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen beträgt hier jedoch 60 Stimmen.

 

Bekanntmachungen zur Wahl

Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats am 02. März 2008 (PDF)

Bekanntmachungen der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des ersten Bürgermeisters am 02. März 2008 (PDF)

 

Informationen zu den zugelassenen Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistags und des Landrats
(externer Link)

 

Bekanntmachung über die Einsicht in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen(PDF)

 

Weiterführende Informationen

Informationen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zu den Kommunalwahlen

Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (PDF)

 

 


Wahlamt:

Markt Haag i. OB
Marktplatz 7
83527 Haag i. OB

Telefon:     08072 / 9199 - 24
Fax:            08072 / 9199 - 66
eMail:        info@markt-haag.de