Fassadengestaltung

Fassadengestaltung

Fassadenprogramm

Der Markt Haag i. OB hat ein sog. kommunales Fassadenprogramm zur Förderung privater Baumaßnahmen im Ortskern aufgelegt. Dieses Förderprogramm soll als räumlich begrenzte Maßnahme die Verbesserung des städtebaulichen Zustandes im Bereich des „Ortskernes Haag“ insbesondere durch Förderung kleinerer privater Maßnahmen unterstützen. Es soll dabei Anreize für die Bürger und Gewerbetreibenden zum Erhalt, der Verbesserung und Entwicklung des typischen Ortsbildes nach den Zielen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom November 2012 in der geltenden Fassung geben. Weiter soll es einen Ausgleich für die Mehrbelastungen des Aufwandes für die über die privaten Interessen hinausgehenden Gestaltungsanforderungen leisten.

Hierbei können Zuschüsse in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Fördersumme ist auf maximal 3000 € begrenzt.

Mit dem direkten finanziellen Zuschuss werden folgende Maßnahmen gefördert:

Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms können insbesondere folgende Sanierungsmaßnahmen gefördert werden:

  • Instandsetzung, Neu- und Umgestaltung von Fassaden einschließlich der Fenster und Türen,
  • Maßnahmen an Dächern und Dachaufbauten,
  • Herstellung, Gestaltung und Umgestaltung von Einfriedungen, Außentreppen und Hofräumen mit öffentlicher Wirkung.

Förderfähig sind auch der vorstehenden Aufzählung entsprechende Bauunterhaltungsmaßnahmen, wenn Sie den Zielsetzungen des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes vom November 2012 in der geltenden Fassung förderlich sind.

Ablauf eine Förderprojektes im Fassadenprogramm:

  1. Anmeldung der Maßnahme im Bauamt (Herr Grundner, I. OG, Tel. 08072/919933)
  2. Vereinbarung eines Beratungstermins mit dem städtebaulichen Berater Herrn Architekt Rieger (kostenlos)
  3. Antragstellung mit erforderlichen Unterlagen an den Markt Haag i. OB
  4. Prüfung des Antrags und Entscheidung durch den Bauausschuss
  5. Bewilligung
  6. Durchführung der Maßnahme
  7. Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises
  8. Auszahlung des Zuschusses

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