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Hinweis zur Meldepflicht

Wichtig für alle Neubürger!

Der Markt Haag i. OB möchte auf die Meldepflicht nach § 17 Abs. 1 BGM (Bundesmeldegesetz) hinweisen. Demnach muss sich jeder, der eine neue Wohnung bezieht, innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden bzw. ummelden. Wir bitten darum, diese Frist zu beachten und einzuhalten.