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Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten gegen die Weitergabe persönlicher Daten

Der Markt Haag i. OB, Einwohnermeldeamt weist im Hinblick auf die Bundestagswahl am 26. September 2021 darauf hin, dass Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen sechs Monate vor der Stimmabgabe Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familienname, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten auf Antrag erhalten können.

Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe dieser Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen. Wer bereits früher eine entsprechende Übermittlungssperre eingerichtet hat, braucht nicht erneut zu widersprechen, da diese bis zu einem schriftlichen Widerruf bestehen bleibt.

Wahlberechtigte, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu schriftlich mit dem Einwohnermeldeamt, Marktplatz 7, 83527 Haag i. OB, per Mail an schoeberl@markt-haag.de oder telefonisch unter 08072/9199-37 oder -34 in Verbindung setzen.