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Maskengebot im Wertstoffhof

Aufgrund der aktuellen Situation hat sich der Landkreis Mühldorf a. Inn dazu entschlossen, ab Montag, den 27. April 2020 an allen Wertstoffhöfen ein Maskengebot zu erlassen. Es wird daher dringend empfohlen, während des Aufenthaltes auf den Wertstoffhöfen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Diese Maßnahme dient sowohl zum Schutz der Wertstoffhofmitarbeiterinnen und –mitarbeiter, als auch der Bürgerinnen und Bürger.

Die bisher geltenden Zutrittsregeln bleiben weiterhin in Kraft.

  • Es darf nur eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig auf den Wertstoffhof. Diese Zahl variiert je nach Größe der Anlage und ist vor Ort ausgeschildert.
  • Achten Sie bitte auch auf den Mindestabstand von zwei Metern zu jeder Person auf dem Wertstoffhof.
  • Wir bitten um Geduld, falls Wartezeiten entstehen. Bleiben Sie im Fahrzeug sitzen und warten dort, bis die Einfahrt möglich ist.
  • Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Sollten die staatlicherseits angeordneten Verhaltensregeln nicht eingehalten werden, wären die Wertstoffhofmitarbeiter gezwungen, den Wertstoffhof unverzüglich zu schließen.