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Kostenpflichtige Corona-Tests - Testangebot im Landkreis

Wer hat noch einen Anspruch auf kostenfreie Testungen:

Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests haben laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem:

  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen COVID-19 geimpft werden können
  • Kinder unter 12 Jahren sowie Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel
  • Jugendliche von 12 bis 18 Jahren sowie Schwangere noch bis zum 31.12.2021
  • Personen, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamts aus einer angeordneten Quarantäne freitesten müssen 
  • Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patienten, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher in bestimmten Einrichtungen (mit Testkonzept) wie z.B. Alten-, Pflege- und Behindertenheime, Krankenhäuser, Asyl- und Obdachlosenunterkünfte

Anspruch auf kostenlose PCR-Tests haben insbesondere folgende Gruppen:

  • Personen, die einen Test zur Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung benötigen
  • Kontaktpersonen auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder nach Warnhinweis in der Corona-Warn-App
  • Personen mit positivem Schnelltest- oder Poolingtest-Ergebnis, die bis zum Erhalt des PCR-Ergebnisses in Quarantäne bleiben müssen. Anmerkung: Hier wird sich für Sie in der Handhabung im Unternehmen nichts ändern, wenn ein Schnell- oder Selbsttest positiv anschlägt, schicken Sie die Person nach Hause. Der notwendige PCR-Test ist auch hier kostenfrei. Sollten Sie sich unsicher sein, können Sie sich auch gern an unsere Hotline wenden: 08631/699 – 330.
  • Beschäftigte, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher von bestimmten Einrichtungen, wenn dort ein positiver Fall festgestellt wurde (auf explizite Anordnung durch die Einrichtungsleitung oder durch das Gesundheitsamt)

Es handelt sich hierbei nicht um eine abschließende Liste. Genaue Details sind der Coronavirus-Testverordnung – TestV des Bundesministeriums für Gesundheit zu entnehmen. Das Ministerium bietet eine Übersicht mit Fragen und Antworten zu Covid-19-Tests an: Fragen und Antworten


Welche Testmöglichkeiten und Orte gibt es im Landkreis:
An den kommunalen Testzentren dürfen künftig keine kostenpflichtigen Tests durchgeführt werden. Für den Landkreis Mühldorf a. Inn bedeutet das, dass am Volkfestplatz in Mühldorf ab 11. Oktober nur noch diejenigen Personen einen kostenfreien PCR-Test bekommen, die unter die oben genannten Personengruppen fallen.

Alle anderen müssen Tests bei privaten Anbietern durchführen lassen. Nach derzeitigem Stand bieten neben den Hausärzten folgende Apotheken im Landkreis ab 11. Oktober kostenpflichtige Corona-Schnelltests an:

  • Antonius Apotheke, Waldkraiburg
  • St. Jakobs Apotheke, Buchbach
  • St. Johannes Apotheke, Neumarkt-St. Veit
  • Stadtapotheke, Neumarkt-St. Veit
  • St. Josef Apotheke, Aschau am Inn

Die DLRG bietet weiterhin an folgenden Stationen Schnelltests an:

  • Eisstadion in Waldkraiburg
  • An der Ahamer Straße 18 in Mühldorf a. Inn
  • Bürgersaal in Haag i. OB.

Informationen zu Betriebszeiten, Anmeldung und FAQ sind zu finden unter www.coronatest-muehldorf.de

Zusätzlich bietet die DLRG ab Mitte Oktober auch PCR-Tests an der Ahamer Str. 18 in Mühldorf an. Auch hierfür ist eine vorherige Anmeldung unter www.coronatest-muehldorf.de notwendig.

Was werden die Testmöglichkeiten kosten:
Die Kosten an den Teststationen der DLRG belaufen sich auf 15 Euro für Schnelltests sowie auf 80 Euro für PCR-Tests.


Eine Übersicht aller Testmöglichkeiten im Landkreis Mühldorf a. Inn ist auf der Homepage des Landratsamtes zu finden und wird laufend aktualisiert: Testmöglichkeiten