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Weitere Lockerungsschritte im LK Mühldorf a. Inn

Wir haben mittlerweile zwei weitere Schwellenwerte unterschritten und befinden uns nun bei einer stabilen Inzidenz unter 35. Daraus resultieren zwei Öffnungsschritte, die wir Ihnen gerne im Detail beschreiben möchten:

Öffnungsschritt 1: Weitere Erleichterungen Einzelhandel, Gastronomie, Sport, etc. bei einer Inzidenz von unter 50 ab 27.05.2021

Aufgrund der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gelten ab Donnerstag, den 27.05.2021, 0.00 Uhr folgende Regelungen:

Einzelhandel

Bei einer Inzidenz unter 50 ist das Öffnen von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handelsangebote wieder zulässig.

Hierbei ist zu beachten:

  • Mindestabstand 1,50 m
  • Ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche, für die ersten 800m² Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde pro 20m² für den 800m² übersteigenden Teil.
  • In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis 14 Jahre müssen keine FFP2-Maske tragen, jedoch ab einem Alter von 6 eine Mund-Nasen-Bedeckung
  • Erstellen eines Schutz- und Hygienekonzeptes

Durch eine Allgemeinverfügung sind ab 27.05.2021 folgende weitere Lockerungen möglich:

Außengastronomie

Die Öffnung der Außengastronomie in der Zeit zwischen 05:00 und 22:00 Uhr mit Kontaktdatenerfassung gem. § 2 der 12. BayIfSMV erlaubt. Anmerkung: Jetzt sind auch spontane Biergartenbesuche möglich, die Pflicht der vorherigen Anmeldung fällt weg. Ebenso ist jetzt kein negatives Testergebnis mehr notwendig. 

Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos sowie kulturelle Veranstaltungen

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos. Ferner die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen im Sinne von §23 Abs. 1 Satz 1 unter freiem Himmel für bis zu 250 Besucher mit festen Sitzplätzen.

Anmerkung: Die Testpflicht entfällt. 

Sport

  • Kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen.
  • Dies gilt auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung.
  • Ferner ist die Zulassung von bis zu 250 Zuschauern bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen möglich.

Anmerkung: Die Testpflicht entfällt auch hier. 

Betrieb von Fluss- und Seenschifffahrt im Ausflugsverkehr, touristische Bahnverkehre, touristische Reisebusverkehre sowie die Erbringung von Stadt- und Gästeführungen, Kultur- und Naturführungen im Freien ist erlaubt.

Anmerkung: Die Testpflicht entfällt.

Freibäder

Freibäder sind wieder möglich, eine Terminbuchung ist aber weiterhin erforderlich.

Anmerkung: Die Testpflicht entfällt.

Sofern die vom RKI veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz von 50 im Landkreis Mühldorf a. Inn an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen diese Lockerungen wieder ab dem übernächsten darauffolgenden Tag zurückgenommen werden.
 
Öffnungsschritt 2: Erleichterung der Kontaktbeschränkungen bei einer Inzidenz von unter 35 ab 28.05.2021

Aufgrund der Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen gelten ab Freitag, den 28.05.2021, 0.00 Uhr folgende Regelungen:

Nach § 4 Abs.1 Nr.3 BayIfSMV sind dann Treffen mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausständen möglich. Dabei darf die eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten werden.
Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden zur Gesamtzahl nicht hinzugerechnet. Ebenfalls gelten die Erleichterungen des § 1a BayIfSMV für geimpfte und genesene Personen. 

Sofern die vom RKI veröffentlichte 7-Tage-Inzidenz von 35 im Landkreis Mühldorf a. Inn an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird, müssen diese Lockerungen wieder ab dem übernächsten darauffolgenden Tag zurückgenommen werden.

Die 7-Tages-Inzidenz unseres Landkreises finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Landratsamtes unter: Fallzahlen