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2G-Regel im Handel ab sofort außer Kraft

Nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat die bayerische Staatsregierung reagiert und die 2G-Regel im Einzelhandel komplett ausgesetzt. Sie gilt daher ab sofort nicht mehr!

Bayern war ursprünglich mit der Zugangsbeschränkung auf Genesene und Geimpfte (2G) im Handel einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gefolgt.

Selbstverständlich gilt die FFP2-Maskenpflicht für Kunden sowie der Mindestabstand von 1,5 Meter im Handel weiterhin. Auch darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher sein als ein Kunde je 10 m2 Verkaufsfläche.