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Vorschläge für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen

In diesem Jahr findet wieder die Wahl der Schöffen fü̈r die Geschäftsjahre 2024 - 2028 statt. Derzeit werden in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
 

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 15.03.2023 schriftlich an den Markt Haag i. OB, Marktplatz 7, 83527 Haag i. OB richten oder im Einwohnermeldeamt persönlich abgeben.


Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname Vorname

Geburtsdatum, Geburtsort

Straße, Hausnummer, Wohnort

Beruf

Ggf. Zeiten frühere Schöffentätigkeiten
 

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Schöberl (Tel.: 08072/9199-24) zur Verfügung.


Weitere Infos zur Schöffenwahl

Bewerbungsformular Schöffen

Bewerbungsformular Jugendschöffen