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Ministerratsbeschlüsse in Bayern vom 04. Mai

Beschlüsse des Ministerrates vom 4. Mai 2021 im Überblick:

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) und die Einreisequarantäneverordnung (EQV) werden jeweils bis einschließlich 6. Juni 2021 verlängert.

Die jeweils geltende Fassung der 12. BayIfSMV finden Sie hier:  Verordnung

Rechte von vollständig Geimpften und Genesenen

Bayern stellt bereits ab dem 06. Mai 2021 vollständig Geimpfte und Genesene in vollem Umfang negativ Getesteten Personen gleich. Die vom Bund für Geimpfte und Genesene angedachten Erleichterungen von Geboten und Verboten insbesondere im Bereich der Zusammenkünfte, der allgemeinen Kontaktbeschränkung, der Ausgangssperre, der Quarantänepflichten und des Sports werden in Bayern schon ab dem 06. Mai 2021 umgesetzt. Die besonderen Schutzmaßnahmen zugunsten vulnerabler Gruppen (Alten- und Pflegeheime etc.) bleiben unberührt.

Anmerkung: Die bekannten AHA-L Hygieneregeln gelten für alle weiter. Als Nachweis gilt der Impfpass oder bei Genesenen ein positiver PCR-Test plus 28 Tage, wenn die Infektion nicht älter ist als sechs Monate. Hier wird ebenfalls an einer digitalen Lösung gearbeitet.

Lockerungen bei Inzidenzwerten unter 100 bzw. 50

In Landkreisen einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 oder unter 50 können unter den Voraussetzungen des § 27 der 12. BayIfSMV ab dem 10. Mai 2021 die dort beschriebenen Erleichterungen für die Außengastronomie (Öffnung bis 22 Uhr), für Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport zulassen. Die zuständigen Staatsministerien werden in den nächsten Tagen die erforderlichen Konzepte/Verordnungen (insbesondere Hygienemaßnahmen, Tests und Terminbuchungen) erstellen.

Anmerkung: Im Landkreis Mühldorf a. Inn liegt die 7-Tage-Inzidenz stand heute, 04. Mai 2021, bei 202,82. Sobald die neuen Lockerungen und Öffnungsperspektiven auch bei uns im Landkreis greifen, werden wir Sie informieren.

Touristische Angebote ab 21. Mai 2021 (bei regionaler Inzidenz unter 100)

Touristische Angebote werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 daher ab Freitag, den 21. Mai 2021, wieder zugelassen. Dazu zählen Hotels, Ferienwohnungen und -häuser sowie Campingplätze. Die zuständigen Staatsministerien werden hierfür ein entsprechendes Konzept (u. a. Terminvereinbarungen, Tests, Abstands- und Hygienemaßnahmen) für inzidenzabhängige Öffnungen vorschlagen.

Öffnung körpernaher Dienstleistungen ab 10. Mai 2021 (bei Inzidenzwert unter 100)

Ab dem 10. Mai 2021 werden alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai 2020 in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.

Verlängerung der nächtlichen Ausgangssperre

Die Regelungen über die nächtliche Ausgangssperre (§ 26 der 12. BayIfSMV) gelten bis zum 06. Juni 2021 unverändert fort.

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die Ausgangssperre im Landkreis Mühldorf a. Inn aufgrund einer Allgemeinverfügung bis mindesten 9. Mai 2021, von 21:00 bis 05:00 Uhr gilt. Auch Sport alleine nach 21:00 Uhr ist nicht erlaubt.  

Die 7-Tages-Inzidenz unseres Landkreises finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Landratsamtes unter: Fallzahlen

Das Team der Kreis- und Regionalentwicklung am Landratsamt Mühldorf steht betroffenen Unternehmen weiterhin unter der Telefonnummer 08631 699-499 als Ansprechpartner zur Verfügung.