Hinweis zur Briefwahl
Wählerinnen und Wähler, die im Wählerverzeichnis des Marktes Haag i. OB eingetragen wurden, aber nicht die Möglichkeit haben am Wahltag ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben, können durch Briefwahl daran teilnehmen.
Der notwendige Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (mit Briefwahlunterlagen) kann mündlich, schriftlich oder elektronisch (nicht aber telefonisch) gestellt werden.
Wollen Sie Ihren Antrag auf elektronische Weise stellen, bieten wir Ihnen per E-Mail unter
die Möglichkeit.
Folgende Angaben sind hierfür unbedingt erforderlich:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift (Hauptwohnsitz) Straße, Haus-Nr., PLZ und Ort
Folgende Angaben sind freiwillig:
- Telefonnummer für Rückfragen
- Stimmbezirksnummer
- Wählerverzeichnisnummer
- Zusendeanschrift (wenn abweichend vom Hauptwohnsitz)
Die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung besteht für die Bundestagswahl bis zum
21.09.2017, 15.00 Uhr.