News

Die Bauverwaltung des Marktes Haag i. OB informiert

Merkblatt des Justizministeriums für Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn. Insbesondere werden Rechtsfragen, die an der Grenze zwischen bebauten Gartengrundstücken auftretern, geklärt. Hundehaltung;

Vermeidung von Verunreinigungen
Aus gegeben Anlass wird darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Gehwege, Straßen und andere öffentliche Flächen durch Hundekot verunreinigen zu lassen. 
Im Falle von Verunreinigungen ist der Hundekot vom Hundehalter umgehend zu beseitigen. 

Zeitliche Beschränkung ruhestörender Gartenarbeiten
Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten dürfen im
Sommerhalbjahr (01.04. - 30.09.)
montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 12:00 Uhr
sowie zwischen 14:00 Uhr und 19:00 Uhr 
und im
Winterhalbjahr (01.10. - 31.03.)
montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 12:00 Uhr
sowie zwischen 14:00 Uhr und 18:30 Uhr 
ausgeführt werden.An Samstagen sind ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten nach 14:00 Uhr nicht mehr erlaubt.Reinigung der öffentlichen Straßen:
Grundstückseigentümer haben die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßen  auf eigene Kosten zu reinigen. 

Die Reinigung hat mindestens einmal im Monat zu erfolgen. Dabei sind die angrenzenden Gehwege und ein 1 Meter breiter Streifen der Fahrbahn entlang der Grundstücksgrenze zu kehren und von Unrat, Gras und Unkraut  zu befreien. Bei Bedarf sind die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte freizumachen (§§ 4 ff Gemeindeverordnung). Wintersaison:Räum- und Streupflichten:
Die Bauverwaltung bittet alle Haus- bzw. Grundstückseigentümer eindringlich um Einhaltung der Verordnung zur Räum- und Streupflicht. Demnach müssen Gehwege an Werktagen bereits ab 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr, vom Schnee freigemacht bzw. mit Splitt oder Tausalz gestreut sein. Erforderlichenfalls sind die Maßnahmen mehrmals am Tage zu wiederholen.

In diesem Zusammenhang ergeht auch die Bitte an alle beruflich am Tag Abwesenden, die Erfüllung dieser notwendigen Verpflichtungen durch Absprache usw. zu gewährleisten.

"Rund um die Gartengrenze"