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Das Rathaus ist wieder geöffnet.

Es werden wieder alle regulären Anliegen der Bürger bearbeitet und nicht wie bisher nur dringende Ausnahmefälle. Allgemein gilt, dass die Bürger nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung kommen können.

Kommen Bürger ohne Terminvereinbarung, können diese dann bei freier Kapazität bedient werden. Terminvereinbarungen haben aber Vorrang.

Es gilt eine generelle Maskenpflicht bei Zugang, Abstandsregeln einzuhalten und Desinfektion der Hände.

 

Das Bürgerbüro des Landratsamtes ist wieder geöffnet.