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7-Tage Inzidenz des Landkreises Mühldorf a. Inn seit fünf Tagen unter 1000

Regionale Hotspot-Regelungen werden aufgehoben

Folgende Einrichtungen und Betriebe dürfen daher ab morgen unter der Einhaltung der 2Gplus Regel (geimpft bzw. genesen und einem maximal 24 Stunden alten Schnelltest) wieder öffnen bzw. unter diesen Voraussetzungen können Veranstaltungen stattfinden:

  • Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen
  • Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten

Unter Einhaltung der 2G Regel dürfen folgende Betriebe und Einrichtungen wieder öffnen:

  • Gastronomie
  • Diskotheken, Bars und Kneipen müssen geschlossen bleiben
  • Von 22.00 Uhr bis 05.00 gilt eine Sperrstunde
  • 2G Regel gilt auch für den Außenbereich
  • Beherbergungsbetriebe auch für touristische Zwecke
  • Hochschulen
  • Außerschulische Bildungsangebote
  • Bibliotheken und Archive
     
  • Körpernahe Dienstleistungen, die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind (Kosmetik- , Nagelstudios)

 

In Handel-, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben darf die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher als ein Kunde je 10 m² sein.

Ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt im Handel die 2G Regel. Ausgenommen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf.

 

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten Bereich sind bereits seit Samstag in Kraft: Eine ungeimpfte Person darf sich demnach mit höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes treffen. Für Kinder gilt in diesem Zusammenhang die Altersbeschränkung bis 12 Jahre und 3 Monate.