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Öffnungs- und Normalisierungskonzept für Bayern

Gültig ab Montag, den 7. Juni 2021 ist:

Privater Bereich Kontaktbeschränkungen

  • Bei Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich 10 Personen aus max. drei Haushalten treffen und aufhalten.
  • Bei einer Inzidenz unter 50 dürfen sich 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten gemeinsam aufhalten. Wie bereits bisher zählen Geimpfte und Genesene nach Vorgabe des Bundesrechts bei privater Zusammenkunft oder ähnlichen sozialen Kontakten nicht mit.

Veranstaltungen

Geplante öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass (Geburtstags-, Hochzeits-, Tauffeiern, Beerdigungen, Vereinssitzungen etc.) werden wieder möglich.

  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 dürfen sich draußen bis 50, drinnen bis 25 Personen versammeln. Anmerkung: Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedürfen nicht Geimpfte oder Genesene ein negatives Testergebnis
  • Bei einer Inzidenz unter 50 sind draußen bis 100, drinnen bis 50 Personen möglich (zuzüglich Geimpfte und Genese nach Vorgabe des Bundesrechts). Anmerkung: kein Test notwendig!

Handel und Geschäfte

Bei einer Inzidenz unter 100 wird der Handel allgemein geöffnet. Die für alle Geschäfte bestehenden Auflagen (Hygienekonzept, Kundenbegrenzung auf einen Kunden je 10 qm für die ersten 800 qm der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 qm für den 800 qm übersteigenden Teil der Verkaufsfläche) bleiben bestehen. Anmerkung: Die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen (click&meet) entfällt gänzlich.

Märkte können im Außenbereich wieder sämtliche Waren verkaufen.

Gastronomie

Die Innengastronomie wird geöffnet  und die Gastwirtschaften können drinnen wie draußen bis 24 Uhr. (Anmerkung: bisher 22 Uhr) bei einer Inzidenz unter 100 offenbleiben.

  • Ein negativer Test ist nur bei Inzidenz zwischen 50 und 100 erforderlich. Am Tisch gilt die allgemeine Kontaktbeschränkung.
  • Die Regelungen zur Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Reine Schankwirtschaften bleiben im Innenbereich geschlossen.

Hotellerie und Beherbergung

Zimmer können künftig an alle Personen vergeben werden, die sich nach den neuen allgemeinen Kontaktbeschränkungen zusammen aufhalten dürfen (10 Personen, bei Inzidenz zwischen 50 und 100 aus max. drei Haushalten).

In Gebieten mit einer Inzidenz unter 50 muss jeder Gast künftig nur noch bei der Ankunft (nicht mehr wie bisher alle 48 Stunden) einen negativen Test vorweisen, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bleibt es bei Tests alle 48 Stunden.

Freizeiteinrichtungen

Solarien, Saunen, Bäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen.

  • In Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist ein negativer Test erforderlich.
  • Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.

Kulturelle Veranstaltungen

Veranstaltungen unter freiem Himmel sind ab dem 7. Juni bei fester Bestuhlung mit bis zu 500 Personen zulässig.

  • Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 bedarf es eines Tests.
  • Für kulturelle Veranstaltungen drinnen wie draußen können künftig nicht nur feste Bühnen, sondern wieder alle geeigneten Stätten genutzt werden (Hallen, Stadion etc.), wenn sie ausreichend Platz bieten, um einen sicheren Abstand der Besucher zu gewährleisten.

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen

Wirtschaftsnahe Veranstaltungen wie Kongresse/Tagungen werden unter den gleichen Voraussetzungen wie kulturelle Veranstaltungen zugelassen.

Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich

Proben von Laienensembles im Musik- und Theaterbereich sind künftig innen und außen ohne feste Personenobergrenze möglich.

  • Die Höchstzahl der möglichen Teilnehmer richtet sich nach der Größe des zur Verfügung stehenden Raums (bei Mindestabstand nach Hygienerahmenkonzept).
  • Außerschulischer Musikunterricht wird ohne Personenobergrenze (mit Abstand) zulässig.

Sport

Für alle wird Sport (kontaktfreier ebenso wie Kontaktsport) innen wie außen in allen Gebieten mit einer Inzidenz unter 100 ohne feste Gruppenobergrenzen möglich, in Gebieten mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100 allerdings nur für Teilnehmer, die einen aktuellen negativen Test vorweisen können.

Es ist die gleiche Anzahl an Zuschauern möglich wie bei kulturellen Veranstaltungen, unter freiem Himmel also 500 Personen (bei fester Bestuhlung). Auf Sportanlagen wird die Zahl der Teilnehmer im Rahmenkonzept nach der Größe der Sportanlage sachgerecht begrenzt.


Lassen Sie uns trotzdem gemeinsam achtsam bleiben, damit wir diesen Erfolg weiterhin – und über den Sommer hinaus - sichern können. Bitte beachten Sie auch, dass die Hygienebestimmungen (Maske, Abstand, Hygienekonzept, etc.) für Ihren Betrieb und Ihre Kundinnen und Kunden von größter Bedeutung bleiben.

Die 7-Tages-Inzidenz unseres Landkreises finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Landratsamtes unter: Fallzahlen