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Öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl des Marktes Haag i. OB

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 18.04.23 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Mühldorf a. Inn und das Landgericht Traunstein gefasst.

Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von 24.04.23 bis 28.04.23 im Meldeamt des Marktes Haag i. OB, Zimmer 2 EG, während der Öffnungszeiten öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 05.05.23, nach Schluss der Auflegung schriftlich oder persönlich beim Meldeamt Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nicht aufgenommen werden durften. Dies sind Personen, die nach §§ 32 bis 34 GVG bzw. nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 - 2 (BayMBl. Nr. 672) unfähig zum Amt des Schöffen sind oder nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen.