
Eltern
Liebe Eltern!
Wir freuen uns sehr, dass Sie Haag als Lebensmittelpunkt für Ihrer Familie gewählt haben und hoffen, dass Sie sich hier wohlfühlen. Kinder sind uns sehr wichtig! Neben zahlreichen Freizeit- und Betreuungsangeboten möchten wir Ihnen auch einen Ratgeber an die Hand geben, der Ihnen Hilfestellung in verschiedenen Lebenslagen bieten kann.
Die ELTERNBRIEFE des Bayerischen Landesjugendamtes
- enthalten Tipps und Informationen für den Erziehungsalltag
- helfen Eltern einen persönlichen Erziehungsstil zu entwickeln
- regen zu einer kindgerechten Erziehung an
- geben Orientierung bei Problemen und
- ermutigen einen eigenen Lösungsweg zu finden.
Rosemarie Heimann (Kinder- und Jugendreferentin) und Sandra Maier (Familien- und Jugendbeauftragte)
Kontakt: jugend@markt-haag.de
Unterstützung bei der Windelentsorgung
Der Markt Haag i. OB gibt an Eltern mit Kindern bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres und pflegebedürftigen Personen (unter Vorlage eines ärztlichen Attests), die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Haag haben, kostenlos einen Müllsack pro Monat aus.
Die Ausgabe erfolgt auf Antrag und jeweils für längstens 6 Monate. Danach ist die Ausgabe erneut zu beantragen.
Den Antrag können Sie im Rathaus im Einwohnermeldeamt/Sozialamt während der normalen Geschäftszeiten abgeben, wo Sie ggf. auch die Müllsäcke erhalten.
Neu ab 01.01.2022: Zuschuss für den Kauf von Mehrweg-Windeln

Ab 01.01.2022 unterstützt die Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn Eltern, die sich für die Nutzung von Mehrweg-Windeln entscheiden und damit Müll vermeiden, mit einem einmaligen Zuschuss für ein Kind pro Familie in Höhe von 50% der Anschaffungskosten für Mehrweg-Windeln, höchstens 75,00 €.
Ab 01.01.2022 kann der Antrag auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft des Landkreises Mühldorf a. Inn unter www.lra-mue.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Formulare abgerufen werden.
Voraussetzungen für die Beantragung des Zuschusses:
- Der Erstwohnsitz des/der Antragstellers/in und des Kindes liegt im Landkreis.
- Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 24 Monate.
- Es wird eine Originalrechnung für die Anschaffung von Mehrweg-Windeln vorgelegt (private Quittungen werden nicht anerkannt).
- Für die Anschaffung von Mehrweg-Windeln werden/wurden keine anderen/weiteren Zuschüsse von öffentlicher Seite (z.B. Städte/Gemeinden,…) in Anspruch genommen.