Wasserwerk

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Wasserwerk Haag i. OB
Marktplatz 7
83527 Haag i. OB
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Fax: +49 8072 9199-829
Mobil: +49 176 10032042
E-Mail: wasserwerk@markt-haag.de

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technische
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Werner Eß - Wassermeister
Felix Fuchs - Wassermeister
Buresch Michael - Monteur Wasserwerk

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Mobil: +49 176 19199577
Mobil: +49 176 10227655

Gemeindebauhof
Münchener Straße
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angelegenheiten:
   
Bauamt Herr Grundner Tel.: +49 8072 9199-33
Rathaus, Marktplatz 7 Herr Obermeier Tel.: +49  8072 9199-44
  Herr Kleinle Tel.: +49  8072 9199-44
    Tel.: +49  8072 9199-46
Steuerstelle Herr Deuschl Tel. +49 8072 9199-21
Rathaus, Marktplatz 7    
     


                                                  

Die Geschäftszeiten des Wasserwerks sind von

 

Montag bis Mittwoch von 7.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag von 7.00 - 12.00 Uhr

 

Bei Notfällen sind wir rund um die Uhr für Sie unter der
Handy-Nr. +49 176 10032042 erreichbar.

Untersuchungen

Information der Verbraucher in der Wasserversorgung Haag i. OB

Das Trinkwasser der Gemeinde Haag i. OB wurde nach den Vorschriften der Trinkwasserverordnung (TVO) und nach der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) vom Labor Hydroisotop aus Schweitenkirchen untersucht. Die gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung und der Eigenüberwachungsverordnung werden vom Wasser aus dem Ortsnetz Haag erfüllt und es kann ohne weitere Aufbereitung für Trink und Kochzwecke verwendet werden.

Das Mischwasser besteht aus den Wässern der Brunnen II, III, IV und der Zuspeisung aus dem Verbund mit der Schlichtgruppe mit den Brunnen in Mailham. Die Entnahme der Probe erfolgte am 30.06.2023 aus dem gemeindlichen Kindergarten, die Netzprobe wurde beim gemeindlichen Kindergarten entnommen.

Die jeweils aktuellen Untersuchungsergebnisse  können Sie auf der Seite "Untersuchungen" einsehen.

Auch die korrosionschemische Beurteilung des Haager Trinkwassers ist erfreulich. Somit erfüllt das Wasser die Voraussetzungen zur Schutzschichtbildung auf unlegierten und niedriglegierten Eisenwerkstoffen ebenso wie auf Kupfer und kupferhaltigen Werkstoffen.

Das Wasserwerk Haag weist seine Kunden darauf hin, dass sparsamer Umgang mit Trinkwasser unser Grundwasservorkommen schont und die Kosten für den Verbraucher senkt. Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Wassermeister Werner Eß, Tel.: 0176 / 10032042.

Untersuchungen

Die nachfolgend dargestellten Untersuchungsergebnisse geben Werte zu einem bestimmten Untersuchungszeitpunkt wider. An dieser Stelle kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass diese Werte jederzeit zutreffend sind. 

 

Untersuchung des Trinkwassers des Marktes Haag i. OB nach TrinkwV. 2023

 

Probenehmer Hydroisotop
Probenart Trinkwasser
Nr. Prüfbericht 398959

Probenahme
Ort:

30.05.2023
Katholischer Kindergarten

Kurzbeurteilung:

Für den Markt Haag wurden an Trinkwasserproben die nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) vom 21.05.01 vorgegebenen Parameter analysiert. Der Parameterumfang wurde entsprechend den Vorgaben des Gesundheitsamtes Mühldorf angepasst.

Am Wasser des Hochbehälters wurden die Parameter der Anlage 1 und 3 und am Wasser einer Netzprobe die Parameter der Anlage 2 Teil I und II untersucht.

Die Gesamthärte des Wassers (Mischwasser) liegt bei 16,5° dH das entspricht 2,94 mmol/l.

Das Wasser ist dem Härtebereich 3 (hartes Wasser) zuzuordnen.

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass das vom Markt Haag i. OB bereitgestellte Trinkwasser die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllt.

Übers Wasser

Wasser:

Gewinnungsanlage:   

 

Ort

Tiefe

Fördervolumen / Jahr 2023

Brunnen I. Au bei Kirchdorf 15,00 m 0 m³
Brunnen II. bei Rainbach 169,00 m 84.273 m³
Brunnen III. hinter der BayWa 88,10 m 90.293 m³
Brunnen IV Oberholz 119 ,0 m 196.900 m³
Zukauf von der Schlichtgruppe und Mittbachgruppe
zur Spülung des Notverbundes  betrug im Jahr
 12.403 m³                         
Gesamtvolumen Eigenförderung 2022                 371.466 m³

 

Fördermengen der eigenen Wassergewinnungsanlage:

 

  Br. II                      Br. III                     Br. IV                                   

Gesamtfördermengen der Brunnen

2016 54.483 m³            57.647 m³           267.838 m³ 379.968 m³
2017 70.480 m³            73.774 m³            251.641 m³ 395.895 m³
2018 83.327 m³            84.407 m³            241.229 m³ 408.963 m³
2019 98.683 m³            95.012 m³            168.296 m³ 361.991 m³
2020 101.177 m³         98.249 m³            194.132 m³ 393.558 m³
2021 98.009 m³            95.632 m³            199.392 m³ 393.003 m³
2022 84.273 m³            90.293 m³            196.900 m³ 371.466 m³
         

 

 

Hochbehälter: Fassungsvermögen 1.500 m³

Hausanschlüsse: ca. 2.000 Stück

Versorgte Bevölkerung in 2022: 6891 Einwohner

 

Die Länge Hauptleitungen beträgt ca. 88 Km bestehend aus Gussleitungen, PVC Leitungen und PE Leitungen.

Die größte Dimension der Hauptleitung beträgt 250 mm Durchmesser.

Die Länge der Hausanschlussleitungen beträgt ca. 34,5 Km vorwiegen aus PE.

Positiv zu bemerken ist das im gesamten Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Haag keine Faserzementleitungen verbaut sind.

Allgemeines

Korrosionschemische Beurteilung

 

Der pH - Wert des Wasser im Hochbehälters Haag liegt in dem von der Trinkwasserverordnung (Anlage 4 § 3) vorgegebenen Wertebereich. Die für metallische und zementhaltige Werkstoffe sowie für Faserzement angegebenen Voraussetzungen, dass der pH-Wert des abgegebenen Wassers nicht unter dem pH-Wert der Calciumcarbonatsättigung liegt, ist erfüllt.

Da die in DIN 50930  Teil 2 und 5 genannten Parameter wie pH-Wert, Säurekapazität bis pH-Wert 4,3, Sauerstoffkonzentration, Calcium-, Chlorid- und Sulfatgehalt den dort genannten Anforderungen entsprechen, erfüllt das Wasser die Voraussetzungen zur Schutzschichtbildung auf unlegierten und niedriglegierten Eisenwerkstoffen ebenso wie auf Kupfer und kupferhaltigen Werkstoffen. Aus korrosionschemischer Sicht sind nach DIN 50930 für die genannten Werkstoffe die Anforderungen, die an das Trinkwasser gestellt werden, erfüllt.

Die Anforderungen zum Einsatz von nichtrostenden Stählen (DIN 50930 Teil 4) sind eingehalten.

Bei feuerverzinkten Eisenwerkstoffen ist nach DIN 50930 Teil 3 aus wasserchemischer  Hinsicht die Voraussetzung für die Schutzschichtbildung erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit für Schäden durch Muldenkorrosion der Verzinkungsschicht ist gering, weil der Muldenquotient < 1 ist. Da der Zinkgerieselquotient < 2 ist, wird allerdings die selektive Korrosion begünstigt.

 

Härtebereiche für Trinkwasser

 

Neue Härtebereiche für Trinkwasser nach Wasch- und Reinigungsmittelgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen.

Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche  des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

            - Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 °dH)

            - Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

            - Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

 

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat je Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.