Sterbefälle
Beurkundung von Sterbefällen
Das Standesamt beurkundet alle Sterbefälle innerhalb des Standesamtsbezirks. Die Beurkundung im Sterberegister umfasst die Vornamen und den Familiennamen des Verstorbenen sowie den genauen Zeitpunkt und den Ort des Todes.
Der Tod einer Person ist beim Standesamt des Sterbeortes zu beurkunden, unabhängig davon, wo die verstorbene Person ihren Wohnsitz hatte. Das Standesamt Haag i. OB beurkundet also alle Sterbefälle, welche sich in Haag i. OB und in den Gemeinden Kirchdorf, Maitenbeth, Rechtmehring und Reichertsheim zugetragen haben.
In der Regel übernimmt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen für Sie die Anzeige eines Sterbefalles. Eine persönliche Vorsprache von Ihnen ist daher nicht mehr erforderlich.
Jeder Todesfall ist umgehend, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag, beim Standesamt anzuzeigen.
Vorzulegende Unterlagen:
Die Beibringung der Unterlagen ist jeweils abhängig vom persönlichen Familienstand des Verstorbenen. Je nach Fall sind Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Familienbuchabschriften, Scheidungsurteil, Aussiedlerbescheinigungen, Übersetzungen, etc. einzureichen.
Das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen steht Ihnen diesbezüglich gerne beratend zur Seite.
Gebühren:
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde, auch für mehrsprachige Sterbeurkunden, beträgt derzeit 12 Euro.
Für Sozialversicherungszwecke wird eine gebührenfreie Urkunde ausgestellt.
Online-Verfahren:
Mehr Infos:
Sterbefall; Anzeige und Beurkundung
Sterbefall im Ausland; Beurkundung
Todesbescheinigung; Weitergabe
Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
Leichenüberführung; Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug