Geburten

Geburten

Beurkundung von Geburten

Das Standesamt beurkundet alle Geburten innerhalb des Standesamtsbezirks. Die Geburtsbeurkundung umfasst den genauen Zeitpunkt
und den Ort der Geburt sowie die Vornamen, den Familiennamen des Kindes und dessen Eltern.

Gebühren:

Die Gebühr für eine Geburtsurkunde, auch für mehrsprachige Geburtsurkunden, beträgt derzeit 12 Euro.
Eltern erhalten drei gebührenfreie Geburtsurkunden für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse.

Online-Verfahren:

Geburtsurkunde beantragen

Mehr Infos:

Namensgebung bei Kindern

Geburt im Ausland; Beantragung der Aufnahme in das deutsche Geburtenregister

Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Vaterschaft; Anerkennung und Feststellung